"Interessenbasiertes Verhandeln ist keine Predigt über die Moralität von Richtig und Falsch.
Es ist ein Konzept über das richtige Verhalten bei Verhandlungen."
Matt Schütz in Anlehnung an Fisher/Ury/Patton "Das Harvard Konzept"
Matthias.Schuetz@gkrs.de
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Beratung und Prozessbegleitung: Mediation/Konfliktmoderation, Konfliktmanagement |
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Vorträge: Konfliktmanagement, Mediation für Juristen |
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Schulungen, Workshops: Verhandlungsmanagement, Mediation für Juristen, Kommunikation |
1990/91 |
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Bath Technical College [Bath, England] |
1991/92 |
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Université Paul Valery [Montpellier, Frankreich] |
1997 |
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1. Juristisches Staatsexamen [Universität Konstanz]
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1997-1999 |
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NLP Practitioner und NLP Master Practitioner [DVNLP] |
1999-2002 |
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Referendariat [Hamburg];
Stationen u.a. Universitätsklinik Eppendorf, AOL Deutschland |
2002 |
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2. Juristisches Staatsexamen
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2002-2004 |
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Master in Mediation [Fernuniversität Hagen] |
2008-2010 |
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Master of Art (Mediation) [Europa-Universität Viadrina / Humbold Universität Berlin] |
2010 |
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Fachanwaltskurs Arbeitsrecht |
Berufserfahrung
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Die Mediation als interessenbasierter und damit umfassenderer Ansatz zur Konfliktbearbeitung birgt im Gegensatz zur reinen Juristerei für mich die Hoffnung, all die Aspekte mit einzubeziehen zu können, die in einer klassischen juristischen Auseinandersetzung keine Berücksichtigung finden können und dürfen.
Diese emotionalen Aspekte von Konflikten beziehungsweise der Umstand ihrer Nicht-Berücksichtigung sind oftmals die Triebfedern für eine Eskalation von Konflikten, die die Beteiligten in ihrem Arbeitsumfeld oder in Gerichtsverfahren zu „Streitereien bis aufs Messer“ motivieren.
Das Einsparpotential der unmittelbaren wie mittelbaren Kosten solcher Konflikte wird in der Arbeitswirklichkeit vieler Betriebe nur in geringem Maße erkannt und verglichen mit anderen Bemühungen um die Optimierung des Unternehmensergebnisses wenig ausgenutzt.
In meinem juristischen Arbeitsfeld als Anwalt nimmt die Mediations- und Vermittlungsarbeit inzwischen einen guten Teil meiner Tätigkeit ein. Die wachsenden Erfahrungen mit Mandanten, Gegnern und Kollegen im juristischen Alltag und insbesondere vor Gericht, überzeugen mich zunehmend davon, dass eine Konfliktbearbeitung bei der Partei A häufig einen ihr persönlich unbekannten Dritten (Anwalt/ Anwältin 1) beauftragt, Partei B einen Vierten (Anwalt/Anwältin 2) mandatiert, damit eine, beiden Parteien völlig fremde fünfte Person (Richter/in) über ihre berufliche Existenz oder das Sorgerecht gemeinsamer Kinder entscheidet, nicht den überwiegenden Teil meines weiteren beruflichen Lebens ausmachen wird. Neben diesem Lösungsmodell, das unter rechtspolitischen Aspekten wie Verfahrensgerechtigkeit und der zwangsweisen Befriedung von Streitigkeiten sicherlich seine Berechtigung findet, fällt es mir persönlich immer schwerer, allein in dem Gerichtsspiel eine echte berufliche Befriedigung zu finden. Das erfolgreiche Bestreiten des Vortrags des Gegners im Wissen, dass es ihm gegebenenfalls nicht gelingen wird, seinen Tatsachenvortrag unter Beweis zu stellen, und gleichzeitigem „dünnen“, aber nicht widerlegbaren eigenem Vorbringen mit dem Ergebnis, den Prozess zu gewinnen, erscheinen mir insbesondere für emotional geprägte Streitigkeiten nicht immer der richtige und sinnvolle Weg.
Meine Vermittlertätigkeit, die in den vergangenen Jahren im Wesentlichen Konflikte in einem mittelständischen Unternehmerumfeld zum Gegenstand hatte, umfasst neben innerbetrieblichen Problemstellungen wie der nicht funktionierenden Zusammenarbeit von Mitarbeitern/Geschäftsführung oder leitenden Mitarbeitern/leitenden Mitarbeitern, immer häufiger Vermittlungsverfahren zu einer einvernehmlichen Beendigung von Geschäftsbeziehungen zwischen ehemaligen Partnern.
Der Ansatz, als Mediator Parteien bei einem selbstverantwortlichen Versuch zu unterstützen, miteinander konstruktive Lösungen für ihre Konflikte zu erarbeiten, stellt für mich einen Konfliktlösungsweg dar, mit dem ich mich so identifiziere, dass ich ihn auch immer selbst ein-schlagen würde. Er eröffnet mir zudem nicht nur die Möglichkeit in einer Weise wirtschaftlich erfolgreich tätig zu sein, die nicht nur meinem Verständnis vom Anwaltsberuf als Vertreter der wirklichen, oftmals nicht im Wege eines Prozesses einklagbaren Interessen der Parteien entspricht, sondern stellt für mich die positive Option zur Streitvermeidung/ -schlichtung, die ich mir für meine Mandanten wie für mich selbst auf meinem weiteren beruflichen Weg wünsche.
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1997-1999 |
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Tätigkeit für verschiedene Sportmarketingfirmen, Organisation von Sportevents, Kommunikationstraining und Coaching Ausbildung in Unternehmen. |
Seit 2002 |
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Tätigkeit als Rechtsanwalt, Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht [Kanzlei Schütz];
Mediation und Vermittlung in Wirtschaftsstreitigkeiten. |
• Arbeitsgemeinschaft „Mediation“ des Deutschen Anwaltsvereins
• Hamburger Anwaltsverein
• Deutscher Anwaltsverein
• MediationsZentrale Hamburg e.V. (Vorstandstätigkeit)
• Bundesverband Mediation e.V. Regionalgruppe Hamburg
• Freier Arbeitskreis „Mediation“ Hamburg (Leitung)